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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzhaushalt (doppisch)

Der Finanzhaushalt (auch: Gesamtfinanzhaushalt, (Gesamt-)Finanzplan) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Finanzrechnung. Der Finanzhaushalt wird seinerseits in Teilfinanzhaushalte untergliedert. Hierbei kann sich die Untergliederung in Teilfinanzhaushalte entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur orientieren. Der Finanzhaushalt ist nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Im Finanzhaushalt werden alle für das Haushaltsjahr erwarteten ordentlichen Ein- und Auszahlungen erfasst, die entweder ergebniswirksam sind und sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ergeben oder vermögenswirksamen Charakter haben. Der Finanzhaushalt dient v.a. der Investitions- und Liquiditätsplanung.

Der Finanzhaushalt ist eine reine Geldflussrechnung und somit zu einem gewissen Teil vergleichbar mit dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt aus der Kameralistik.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Finanzhaushalts gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Finanzhaushalt in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum