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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzhilfen
Finanzhilfen sind
Subventionen in Form von finanziellen
Zuwendungen, die ohne direkte Gegenleistung vom Staat an Wirtschaftszweige oder einzelne Unternehmen gewährt werden.
Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen, in dem u.a. auch über die geleisteten Finanzhilfen Rechenschaft abzulegen ist.
Siehe hierzu auch:
- Subventionsberichte der Bundesregierung
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