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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzierungsfunktion (kommunaler Finanzausgleich)

Die Finanzierungsfunktion (auch: fiskalische Funktion) bezeichnet eine Funktion des kommunalen Finanzausgleichs. Die Zuweisungen eines Bundeslandes sollen nach der Finanzierungsfunktion die kommunale Finanzmasse in diesem Bundesland stärken, damit die Kommunen ihre Aufgaben in finanzieller Eigenverantwortlichkeit wahrnehmen können. Die Zuweisungen über den kommunalen Finanzausgleich haben einen subsidiären Charakter (d.h. Ergänzung der eigenen kommunalen Einnahmen), der die originäre Finanzausstattung der Kommunen durch vertikale Zuweisungen insgesamt soweit ergänzt, dass die Kommunen ihre Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können (sofern dies ohne diese Zuweisungen (im Einzelfall) nicht möglich ist). Der inhaltlichen Bedienung dieser Finanzierungsfunktion dient der vertikale Ausgleich zwischen dem Bundesland und seinen Kommunen.

Durch die Finanzierungsfunktion kommen die Bundesländer ferner ihrer grundgesetzlichen Pflicht nach, den Kommunen einen Teil des Aufkommens der Gemeinschaftssteuern und der Landessteuern zur Verfügung zu stellen. Problematisch sind in diesem Sinne Konstellationen, bei denen die Einnahmen der Kommunen beträchtlich durch den kommunalen Finanzausgleich erhöht werden. In diesem Fall geraten die Kommunen in die Gefahr, dass sie in eine hohe Abhängigkeit vom Finanzausgleichssystem geraten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger