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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzmanagement, öffentliches

Unter dem Begriff des öffentlichen Finanzmanagements versteht man die Gesamtheit aller Entscheidungen und Maßnahmen einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Kommune; inkl. öffentliche Unternehmen), die mit der kurz-, mittel- und langfristigen Planung, der Steuerung, dem Planvollzug und der Kontrolle der Beschaffung und Verwendung öffentlicher Finanzmittel zusammenhängen.

Das öffentliche Finanzmanagement erfolgt idealtypischerweise stets zielgerichtet. Im Grundsatz hat sich hierbei alles Handeln am Ziel der Gemeinwohlmehrung auszurichten. Konkret gilt es für das öffentliche Finanzmanagement v.a. die Zahlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und zu erhalten, die öffentlichen Finanzmittel möglichst sparsam, effizient und effektiv zu verwenden und generationengerecht zu wirtschaften (d.h. insb. Haushaltsausgleich im (ordentlichen) Ergebnis).

Das öffentliche Finanzmanagement erstreckt sich hierbei zunächst auf die Kernverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Ergänzend hierzu fallen im Sinne des Grundgedankens des Konzerns Gebietskörperschaft indes auch die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in den Wirkungsbereich des öffentlichen Finanzmanagements.

Zum öffentlichen Finanzmanagement sind v.a. die folgenden Bereiche zu zählen:
- Haushaltsplanung
- mittelfristige Finanzplanung (Kameralistik) bzw. mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik)
- Haushaltsvollzug
- Haushaltssteuerung
- Jahresabschluss
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligungsbericht
- Gesamt-/Konzernabschluss
- Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Controlling und Berichtswesen
- Risikomanagement
- Schuldenmanagement
- Forderungsmanagement
- Kassenwesen bzw. Finanzbuchhaltung
- Steuer-/Abgabenwesen

Ferner ist das Prüfungswesen (Rechnungsprüfung) eng verzahnt mit dem öffentlichen Finanzmanagement.

Hinsichtlich des öffentlichen Finanzmanagements kann differenziert werden in das strategische öffentliche Finanzmanagement und das operative öffentliche Finanzmanagement. Die beiden Typen unterscheiden sich hierbei im Besonderen im Hinblick auf den Betrachtungshorizont. Das strategische öffentliche Finanzmanagement hat eine mittel- bis langfristige Perspektive (z.B. Risikomanagement), während das operative öffentliche Finanzmanagement kurzfristig ausgerichtet ist (z.B. Steuerung des Haushaltsvollzugs).

Wichtige Akteure des öffentlichen Finanzmanagements sind zunächst die Mitarbeiter der Finanzverwaltung der jeweiligen öffentlichen Einheit (z.B. bei Kommunen die Kämmerei). Darüber hinaus kommt insb. aufgrund ihres Budgetrechts auch den politischen Mandatsträgern (Volksvertreter) eine wichtige Rolle im öffentlichen Finanzmanagement zu.

Das Finanzmanagement kommunaler Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte/Gemeinden, Landkreise, sonstige Gemeindeverbände) wird als kommunales Finanzmanagement bezeichnet. Die teilweise vorgenommene Unterscheidung zwischen "neuem" und "altem" bzw. "traditionellem" (kommunalen) Finanzmanagement betrifft hierbei im Kern die Systematik des Haushalts- und Rechnungswesens: Im Falle der Doppik spricht man in diesem Sinne auch vom "neuen" (kommunalen) Finanzmanagement (der Begriff wird insb. in Nordrhein-Westfalen verwendet), im Falle der Kameralistik vom "alten" bzw. "traditionellen" (kommunalen) Finanzmangement.

Siehe auch:
- Blog zum öffentlichen Finanzmanagement
- Literatur-Sammlung zum öffentlichen Finanzmanagement


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger