Durchlaufende Finanzmittel (auch: durchlaufende Gelder) sind Finanzmittel, die eine öffentliche Verwaltung für einen Dritten einnimmt
und dann für diesen Dritten wieder ausgibt. Durchlaufende Finanzmittel werden bei Kommunen i.d.R. nicht im Haushaltsplanveranschlagt.
Nach § 15 Leittext für eine doppischeGemeindehaushaltsverordnung des Arbeitskreises III der Innenministerkonferenz sind durchlaufende Finanzmittel im
Finanzhaushalt gesondert auszuweisen.