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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzplanung, mittelfristige

Bei der mittelfristigen Finanzplanung handelt es sich um eine kamerale Planungsrechnung, die jährlich durchzuführen ist und die voraussichtlich anfallenden Ausgaben sowie die erwarteten Einnahmen einer Gebietskörperschaft abbildet. Die mittelfristige Finanzplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren und wird durch den Finanzplan dokumentiert.

Das Investitionsprogramm ist ein bedeutender Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung und bildet den Ausgangspunkt für die Finanzplanung. Auch fließen gesamtwirtschaftliche Daten zum Zweck der Prognose von Einnahmen und Ausgaben in die Finanzplanung ein.

Das erste Jahr ist in der mittelfristigen Finanzplanung grundsätzlich das vorangegangene Haushaltsjahr. Das erste Planungsjahr ist folglich das aktuelle Haushaltsjahr. Darüber hinaus wird drei Jahre in die Zukunft geplant. So wird z.B. die mittelfristige Finanzplanung zum Haushaltsplan 2013 für den Zeitraum 2012-2016 erstellt.

Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung

Das doppische Äquivalent zur mittelfristigen Finanzplanung ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu online verfügbaren mittelfristigen Finanzplänen von Bund und Ländern
- Haushaltsuhren der Länder


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger