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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzpolitik, antizyklische

Unter dem Begriff der antizyklischen Finanzpolitik (auch: antizyklische Fiskalpolitik) wird die Gesamtheit aller finanzpolitischen Maßnahmen zusammengefasst, die darauf hinwirken, die Konjunktur in konjunkturellen Schwächephasen durch öffentliche Defizite zu stützen bzw. in konjunkturellen Stärkephasen durch Überschüsse im Staatshaushalt abzubremsen. Ziel ist es, auf diese Weise ein möglichst stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum (mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen) zu bewirken. Die Abbremsung der konjunkturellen Entwicklung erfolgt hierbei über die Beeinflussung der Höhe der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik).

In Zeiten schwacher Konjunktur können z.B. die Steuern gesenkt und neues Personal im öffentlichen Dienst eingestellt werden. Im Ergebnis führt das hieraus resultierende öffentliche Defizit zu einer Förderung der konjunkturellen Entwicklung, d.h. der konjunkturelle Abschwung fällt schwächer aus (expansive Finanzpolitik). In Phasen starker Konjunktur kann demgegenüber z.B. durch Steuererhöhungen und eine Verringerung öffentlicher Auftragsvergabe ein Überschuss erwirtschaftet werden, der ein Abschwächen der Konjunktur herbeiführt und gleichzeitig finanzielle Spielräume für den nächsten Abschwung schafft (restriktive Finanzpolitik).

Finanzpolitik, antizyklische

Siehe auch:
- Links zu den Finanzministerien
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Links zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien
- Zitate zum Thema "Politik | Haushalts-/Finanzpolitik"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger