Unter dem Begriff der antizyklischen Finanzpolitik (auch: antizyklische Fiskalpolitik) wird die Gesamtheit aller
finanzpolitischen Maßnahmen zusammengefasst, die darauf
hinwirken, die Konjunktur in konjunkturellen Schwächephasen durch öffentliche Defizite zu stützen bzw. in konjunkturellen Stärkephasen durch
Überschüsse im
Staatshaushalt abzubremsen.
Ziel ist es, auf diese Weise ein
möglichst stetiges, stabiles Wirtschaftswachstum (mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen) zu bewirken. Die Abbremsung der
konjunkturellen Entwicklung erfolgt hierbei über die Beeinflussung der Höhe der öffentlichen
Einnahmen und
Ausgaben
(Kameralistik) bzw.
Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen
(Doppik).
In Zeiten schwacher Konjunktur können z.B. die
Steuern gesenkt und neues Personal im
öffentlichen Dienst eingestellt werden. Im Ergebnis führt das
hieraus resultierende öffentliche Defizit zu einer Förderung der konjunkturellen Entwicklung, d.h. der konjunkturelle Abschwung fällt schwächer aus
(expansive Finanzpolitik).
In Phasen starker Konjunktur kann demgegenüber z.B. durch Steuererhöhungen und eine Verringerung öffentlicher Auftragsvergabe ein Überschuss erwirtschaftet
werden, der ein Abschwächen der Konjunktur herbeiführt und gleichzeitig finanzielle Spielräume für den nächsten Abschwung schafft
(restriktive Finanzpolitik).