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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzrechnung, konsolidierte

Als konsolidierte Finanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, Gesamtfinanzrechnung) bezeichnet man eine Komponente des konsolidierten Jahresabschlusses. Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und Auszahlungen aller in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die konsolidierte Finanzrechnung wird für ein Rechnungsjahr erstellt. Die Struktur der konsolidierten Finanzrechnung richtet sich nach der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung.

Die konsolidierte Finanzrechnung ist vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Nachfolgende Abbildung ordnet die konsolidierte Finanzrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft ein.

Die konsolidierte Finanzrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Finanzrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger