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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzrechnung, konsolidierte

Als konsolidierte Finanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, Gesamtfinanzrechnung) bezeichnet man eine Komponente des konsolidierten Jahresabschlusses. Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und Auszahlungen aller in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die konsolidierte Finanzrechnung wird für ein Rechnungsjahr erstellt.

Die konsolidierte Finanzrechnung ist hierbei vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Siehe hierzu auch:
- Finanzrechnung
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum