Als konsolidierte Finanzrechnung (auch: Konzernfinanzrechnung, Gesamtfinanzrechnung) bezeichnet man eine
Komponente des konsolidierten Jahresabschlusses.
Sie stellt eine in Staffelform aufgestellte, konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Ein- und
Auszahlungen aller in den konsolidierten Jahresabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die konsolidierte Finanzrechnung wird
für ein Rechnungsjahr erstellt.
Die konsolidierte Finanzrechnung
ist hierbei vergleichbar mit der Kapitalflussrechnung eines Konzerns
in der Privatwirtschaft.