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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Finanzrecht, öffentliches
Der Begriff des öffentlichen Finanzrechts bezeichnet einen Teilbereich des öffentlichen Rechts. Unter das öffentliche Finanzrecht fallen alle
Rechtsvorschriften
, die die
Finanzwirtschaft
öffentlicher Einheiten (Bund, Länder, Kommunen) betreffen.
Zum öffentlichen Finanzrecht zählen v.a. das
Finanzverfassung
srecht, das
Haushaltsrecht
, das
Finanzausgleich
srecht, das
Kassenrecht
, das
Rechnungsprüfung
srecht, das
Steuerrecht
, das
Gebühren
recht, das
Beitrag
srecht, das
Subvention
srecht, das öffentliche
Kredit
recht und das
Zoll
recht.
Siehe auch:
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht Deutschlands
-
Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
-
Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen Deutschlands
© Andreas Burth, Marc Gnädinger