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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzverfassung

Als Finanzverfassung bezeichnet man die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften in der Verfassung, die die Finanzwirtschaft der öffentlichen Gebietskörperschaften in einem Staat betreffen. Im Kern werden in der Finanzverfassung v.a. die Grundsätze hinsichtlich der Erhebung und Verteilung von Steuern sowie die Grundzüge der öffentlichen Haushalts-, Vermögens- und Schuldenwirtschaft geregelt. Die Finanzverfassung bildet die Grundlage für das öffentliche Finanzrecht.

Die Finanzverfassung in Deutschland ist in Abschnitt 10 des Grundgesetzes (Artikel 104a bis 115) geregelt.

Siehe auch:
- Linksammlung zum deutschen Haushaltsrecht
- Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen Deutschlands



Weitere Informationen:
» Abschnitt 10 des Grundgesetzes: Das Finanzwesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger