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Finanzverfassung
Als Finanzverfassung bezeichnet man die Gesamtheit aller
Rechtsvorschriften
in der Verfassung, die die
Finanzwirtschaft
der
öffentlichen Gebietskörperschaften
in einem Staat betreffen. Im Kern werden in der Finanzverfassung v.a. die Grundsätze hinsichtlich der Erhebung und Verteilung von
Steuern
sowie die Grundzüge der öffentlichen
Haushalts-
,
Vermögen
s- und
Schulden
wirtschaft geregelt. Die Finanzverfassung bildet die Grundlage für das
öffentliche Finanzrecht
.
Die Finanzverfassung in Deutschland ist in Abschnitt 10 des Grundgesetzes (Artikel 104a bis 115) geregelt.
Siehe auch:
-
Linksammlung zum deutschen Haushaltsrecht
-
Linksammlung zum Abgabenrecht Deutschlands
-
Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen Deutschlands
Weitere Informationen:
» Abschnitt 10 des Grundgesetzes: Das Finanzwesen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger