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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Finanzvermögen
Das Finanzvermögen umfasst im
bilanziellen
Sinne u.a.
Beteiligungen
,
verbundene Unternehmen
,
Sondervermögen
, Wertpapiere,
Forderungen
und
liquide Mittel
. Das Finanzvermögen wird in der Bilanz auf der
Aktivseite
ausgewiesen.
In der
Finanzvermögensstatistik
des Statistischen Bundesamtes werden folgende Vermögensarten dem Finanzvermögen des
öffentlichen Gesamthaushalts
zugerechnet:
-
Bargeld
und Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
-
Ausleihungen
(beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
-
Sonstige Forderungen
(beim nicht-öffentlichen Bereich)
-
Anteilsrechte
- Finanz
derivate
(
Saldo
)
Die Finanzvermögensstatistik weist das Finanzvermögen der Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung sowie das Finanzvermögen von deren jeweiligen
Extrahaushalten
aus.
Siehe hierzu auch:
-
Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)
-
Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger