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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvermögen

Das Finanzvermögen umfasst im bilanziellen Sinne u.a. Beteiligungen, verbundene Unternehmen, Sondervermögen, Wertpapiere, Forderungen und liquide Mittel. Das Finanzvermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen.

In der Finanzvermögensstatistik des Statistischen Bundesamtes werden folgende Vermögensarten dem Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts zugerechnet:
- Bargeld und Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Ausleihungen (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Sonstige Forderungen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Anteilsrechte
- Finanzderivate (Saldo)

Die Finanzvermögensstatistik weist das Finanzvermögen der Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung sowie das Finanzvermögen von deren jeweiligen Extrahaushalten aus.

Siehe hierzu auch:
- Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts (Statistik)
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger