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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzvermögensstatistik

Die Finanzvermögensstatistik (vollständiger Titel: Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts - Fachserie 14 Reihe 5.1) ist eine jährlich veröffentlichte Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes.

Die Finanzvermögensstatistik weist das Finanzvermögen der Kernhaushalte von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden und den Trägen der gesetzlichen Sozialversicherung aus. Ebenfalls abgedeckt wird das Finanzvermögen der jeweiligen Extrahaushalte.

In der Finanzvermögensstatistik wird zwischen folgenden Arten des Finanzvermögens unterschieden:
- Bargeld und Einlagen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Wertpapiere (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Ausleihungen (beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich)
- Sonstige Forderungen (beim nicht-öffentlichen Bereich)
- Anteilsrechte
- Finanzderivate (Saldo)

Rechtsgrundlage für die Finanzvermögensstatistik ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).

Siehe hierzu auch:
- Links zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"



Weitere Informationen:
» Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger