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Finanzverwaltung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzverwaltung
Der Begriff der Finanzverwaltung bezeichnet denjenigen Teil einer öffentlichen Verwaltung, der sich mit der Beschaffung öffentlicher
Finanzmittel, der Verteilung dieser Finanzmittel und die Verwaltung des öffentlichen
Vermögens befasst.
Auf Bundesebene zählen v.a. das Bundesfinanzministerium, das Bundeszentralamt für
Steuern und die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
zur Finanzverwaltung. Auf Landesebene sind dies die Finanzministerien der Länder, die Oberfinanzdirektionen
und die Finanzämter. Auf kommunaler Ebene fällt die Finanzverwaltung primär in den Aufgabenbereich der Kämmerei.
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