Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Finanzvorlagen im Hinblick auf die Art und den Umfang ihrer Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die
mittelfristige Finanzplanung des Bundes sowie auf ihre Deckungsmöglichkeiten zu prüfen. Sofern lediglich Auswirkungen auf die Länderfinanzen
vorliegen, sind selbige hinsichtlich Art und Umfang zu untersuchen.