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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzwirtschaft, öffentliche

Als öffentliche Finanzwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand, die die Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) der öffentlichen Hand betreffen.

Die öffentliche Finanzwirtschaft zielt auf die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen ab. Des Weiteren sollen über Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, BAFöG) das Einkommen und das Vermögen innerhalb der Bevölkerung umverteilt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum