|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzwirtschaft, öffentliche
Als öffentliche Finanzwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit
aller wirtschaftlichen Aktivitäten der öffentlichen Hand, die
die Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. die
Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen (Doppik) der öffentlichen Hand betreffen.
Die öffentliche Finanzwirtschaft zielt auf die Bereitstellung
öffentlicher Güter und Dienstleistungen ab. Des Weiteren sollen
über Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, BAFöG)
das Einkommen und das Vermögen innerhalb der Bevölkerung umverteilt
werden.
|
|