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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzwirtschaft, öffentliche

Als öffentliche Finanzwirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Aktivitäten öffentlicher Einheiten (d.h. öffentliche Gebietskörperschaften und deren Auslagerungen), die deren Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) betreffen. Ebenfalls zur öffentlichen Finanzwirtschaft gezählt werden können diejenigen Aktivitäten, die das öffentliche Vermögen und die öffentlichen Schulden betreffen.

Die öffentliche Finanzwirtschaft zielt auf die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen (z.B. Verteidigung, Schulbildung, Brandschutz) ab. Des Weiteren sollen über Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, BAFöG) das Einkommen und das Vermögen innerhalb der Bevölkerung umverteilt werden. Ziel des Handelns der öffentlichen Einheiten ist hierbei die Maximierung des Gemeinwohls. Die zur öffentlichen Leistungserstellung bzw. für Transferleistungen nötigen Finanzmittel werden insbesondere über die Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) generiert.

Zentrale Grundlage der Finanzwirtschaft einer öffentlichen Gebietskörperschaft ist v.a. der jährlich aufzustellende Haushaltsplan. Die öffentliche Haushaltswirtschaft kann insofern als eine wichtige Komponente der öffentlichen Finanzwirtschaft aufgefasst werden. Ebenfalls bedeutsam sind in diesem Kontext die mittelfristige Finanzplanung (Kameralistik) bzw. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Doppik). Hinzu kommen die Jahres-/Haushaltsrechnung (Kameralistik) bzw. der Jahresabschluss und der Konzern-/Gesamtabschluss (Doppik) als wesentliche Instrumente der Rechnungslegung.

Hinsichtlich der öffentlichen Finanzwirtschaft kann insb. unterschieden werden zwischen:
- Bundesfinanzen
- Finanzen der gesetzlichen Sozialversicherung
- Landesfinanzen
- Gemeinde-/Kommunalfinanzen

Die öffentliche Finanzwirtschaft zählt zu den bedeutendsten Teilbereichen einer Volkswirtschaft. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Finanzen lässt sich z.B. an der Staatsquote ablesen. Die Staatsquote errechnet sich als prozentualer Anteil der Staatsausgaben am nominalen Bruttoinlandsprodukt und zeigt damit an, wie groß der Anteil der staatlichen Aktivität an der gesamten Wirtschaftsleistung ist. In Deutschland lag die Staatsquote z.B. im Jahr 2012 bei 45,0 Prozent.

Siehe auch:
- Blog zur öffentlichen Finanzwirtschaft
- Literatur-Sammlung zur öffentlichen Finanzwirtschaft
- Staatsverschuldung in Deutschland
- Staatsverschuldung in Europa


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger