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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzzwischenbericht
Der Finanzzwischenbericht ist ein vom Bürgermeister/Landrat an den Rat und die Aufsichtsbehörde zu erstattender schriftlicher
Bericht, der zur Mitte eines Haushaltsjahres erstellt wird. Der Finanzzwischenbericht informiert u.a. über wesentliche Abweichungen
vom Haushaltsplan, aufgenommene Kredite, übernommene Bürgschaften und den aktuellen Stand der Schulden.
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