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Fiskalisch-budgetäre Grundsätze der Besteuerung
Unter den fiskalisch-
budgetären
Grundsätzen der Besteuerung versteht man
Besteuerungsprinzipien
, durch deren Umsetzung der Steuergesetzgeber die Verfolgung finanzieller bzw.
haushalterischer
Ziele
(z.B.
Einnahme
beschaffungsziele) im
Steuerrecht
sicherstellt.
Unter die fiskalisch-budgetären Grundsätzen der Besteuerung fallen der
Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge
und der
Grundsatz der Steigerungsfähigkeit des Steueraufkommens
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Steueruhr Deutschlands
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
© Andreas Burth, Marc Gnädinger