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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fiskalpolitik, restriktive

Unter dem Begriff der restriktiven Fiskalpolitik (auch: restriktive Finanzpolitik) versteht man die Gesamtheit sämtlicher fiskalpolitischen Entscheidungen, die getroffen werden, um die konjunkturelle Entwicklung durch Senkung der staatlichen Ausgaben (z.B. Senkung des Subventionsvolumens, verringerte Auftragsvergabe) und Steigerung der staatlichen Einnahmen (z.B. Steuererhöhung) zu dämpfen.

Eine restriktive Fiskalpolitik impliziert mithin, dass Überschüsse seitens öffentlichen Haushalte erwirtschaftet werden. Die Überschüsse werden idealtypischerweise verwendet, um die Verschuldung abzubauen oder um Rücklagen aufzubauen. Hierdurch sollen fiskalpolitische Spielräume zum Betreiben einer expansiven Fiskalpolitik in Phasen des konjunkturellen Abschwungs (wieder-)gewonnen werden. Die restriktive Fiskalpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und somit das wirtschaftliche Wachstum dämpfen.

Grafik zur Begriffs-Definition: restriktive Fiskalpolitik

Eine restriktive Fiskalpolitik wird im Sinne des Konzepts der antizyklischen Fiskalpolitik i.d.R. in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs betrieben, um das Wachstum der Wirtschaft abzubremsen. So soll z.B. auch ein Überhitzen der Konjunktur verhindert werden.

Bedeutende Akteure im Kontext der Durchführung einer (restriktiven) Fiskalpolitik sind die Parlamente/Volksvertretungen (Bundestag, Landtag, Kreistag, Stadtrat etc.) sowie die Finanzministerien (Bund und Bundesländer) und Kämmereien (Gemeinden und Gemeindeverbände).

Gegensatz: expansive Fiskalpolitik.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Politik | Haushalts-/Finanzpolitik"
- Linksammlung zu den Haushalts- und Finanzausschüssen
- Linksammlung zu den haushalts- und finanzpolitischen Positionen der Parteien im Bundestag
- Linksammlung zu den Finanzministerien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger