Unter dem Begriff der restriktiven Fiskalpolitik (auch: restriktive Finanzpolitik) versteht man die Gesamtheit sämtlicher
fiskalpolitischen Entscheidungen,
die getroffen werden, um die konjunkturelle Entwicklung durch Senkung der staatlichen
Ausgaben (z.B. Senkung des
Subventionsvolumens,
verringerte Auftragsvergabe) und Steigerung der staatlichen
Einnahmen (z.B.
Steuererhöhung) zu dämpfen.
Eine restriktive Fiskalpolitik impliziert mithin, dass
Überschüsse seitens
öffentlichen Haushalte erwirtschaftet
werden.
Die Überschüsse werden idealtypischerweise verwendet, um die
Verschuldung abzubauen oder um
Rücklagen aufzubauen. Hierdurch
sollen fiskalpolitische Spielräume zum Betreiben einer expansiven Fiskalpolitik in Phasen des konjunkturellen Abschwungs (wieder-)gewonnen werden.
Die restriktive Fiskalpolitik soll die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und somit
das wirtschaftliche Wachstum dämpfen.
Eine restriktive Fiskalpolitik wird im Sinne des Konzepts der
antizyklischen Fiskalpolitik
i.d.R. in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs
betrieben, um das Wachstum der Wirtschaft abzubremsen.
So soll z.B. auch ein Überhitzen der Konjunktur verhindert werden.
Bedeutende Akteure im Kontext der Durchführung einer (restriktiven) Fiskalpolitik sind die Parlamente/Volksvertretungen (Bundestag, Landtag, Kreistag, Stadtrat etc.) sowie die
Finanzministerien (Bund und Bundesländer) und Kämmereien (Gemeinden und Gemeindeverbände).