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Fonds "Deutsche Einheit"
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fonds "Deutsche Einheit"
Der Fonds "Deutsche Einheit" war ein für die Zeit 1990 bis 1994 bestehendes
Sondervermögen
des Bundes, das im Zuge des Einigungsvertrags (d.h. des Vertrags zwischen der BRD und der DDR über die Auflösung
der DDR und ihren Beitritt zur BRD) eingerichtet wurde.
Der Fonds "Deutsche Einheit" diente im Sinne einer Übergangsregelung dazu,
die Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern der BRD (alte Länder) und den Ländern der DDR (neue Länder) teilweise anzugleichen,
um sie daraufhin in den gesamtdeutschen
Finanzausgleich zu integrieren. So bestand z.B. das
Risiko, dass im Falle einer sofortigen, unmittelbaren Integration der neuen Länder in den Finanzausgleich (d.h. ohne die Übergangslösung
in Form des Fonds "Deutsche Einheit") die
Haushalte der alten Länder durch die zu leistenden Finanztransfers derart stark belastet würden, dass deren finanzielle Stabilität gefährdet wäre.
Übergangsweise sind den neuen Ländern im Zuge des Fonds "Deutsche Einheit" für den Zeitraum 1990 bis 1994 insg. 82,2 Mrd. Euro an
nicht
zweckgebundenen Leistungen gewährt worden.
Von diesen 82,2 Mrd. Euro verblieben 60% auf der Landesebene. Die übrigen 40% wurden an die Gemeinden und
Gemeindeverbände der
neuen Länder weitergeleitet.
An den Fonds "Deutsche Einheit" knüpfte der
Solidarpakt I an.
Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
Weitere Informationen:
» Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" (DEFG)
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