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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderung, privatrechtliche

Als privatrechtliche Forderung bezeichnet man das Recht, aufgrund eines Schuldverhältnisses von einem Dritten eine Zahlung verlangen zu können. Das der privatrechtlichen Forderung zugrunde liegende Schuldverhältnis ergibt sich hierbei aus einem privatrechtlichen Vertrag bzw. durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift.

Die Finanzvermögensstatistik unterscheidet zwischen:
- privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen
- übrige privatrechtliche Forderungen

Die privatrechtlichen Forderungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Gegensatz: öffentlich-rechtliche Forderung.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger