Unter die privatrechtlichen Forderungen fallen z.B.:
- Forderungen auf die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Leistungen, die noch nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden
- Forderungen aufgelaufene Gebäudemieten
- Zahlungsrückstände auf Waren bzw. Dienstleistungen, sofern ihnen keine
Kredite zugrunde liegen
Die privatrechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.