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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderungen aus Dienstleistungen, privatrechtliche

Unter privatrechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen versteht man im Kontext der Finanzvermögensstatistik privatrechtliche Forderungen, die durch die Gewährung einer Zahlungsfrist auf Leistungen öffentlicher Haushalte entstehen.

Unter die privatrechtlichen Forderungen fallen z.B.:
- Forderungen auf die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Leistungen, die noch nicht
  oder nur zum Teil bezahlt wurden
- Forderungen aufgelaufene Gebäudemieten
- Zahlungsrückstände auf Waren bzw. Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen

Die privatrechtlichen Forderungen aus Dienstleistungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger