Als übrige privatrechtliche Forderungen bezeichnet man im Kontext der Finanzvermögensstatistikprivatrechtliche Forderungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen der entsprechenden Zahlungen entstehen.
Unter die übrigen privatrechtlichen Forderungen fallen z.B.:
- Pachten auf Bodenschätze und Land
- Dividenden
- Zinsen
Die sonstigen privatrechtlichen Forderungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren
Extrahaushalte) dar.