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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Forderungen, übrige privatrechtliche

Als übrige privatrechtliche Forderungen bezeichnet man im Kontext der Finanzvermögensstatistik privatrechtliche Forderungen, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen der entsprechenden Zahlungen entstehen.

Unter die übrigen privatrechtlichen Forderungen fallen z.B.:
- Pachten auf Bodenschätze und Land
- Dividenden
- Zinsen

Die sonstigen privatrechtlichen Forderungen stellen eine Form des Finanzvermögens einer öffentlichen Einheit (Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverband, Sozialversicherung bzw. deren Extrahaushalte) dar.

Siehe hierzu auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Finanzvermögen"
- Linksammlung zu den online verfügbaren Finanzvermögensstatistiken
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von
  Forderungen



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger