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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » F » Formalziel [Definition]

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Formalziel

Als Formalziele bezeichnet man allgemeine (finanz-)wirtschaftliche Ziele eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung.

Formalziele einer öffentlichen Verwaltung können zum Beispiel sein:
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Vermögenserhalt
- Eigenkapitalerhalt
- Kostendeckungsgrad von 100%
- ausgeglichenes ordentliches Ergebnis

Formalziele eines Unternehmens können zum Beispiel sein:
- Umsatzrentabilität von 10%
- Marktanteil von 25%
- Gewinn von 10 Mio. Euro
- Umsatz um 20% steigern
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Eigenkapitalrentabilität von 15%

Formalziele dominieren in privatwirtschaftlichen Unternehmen, während Sachziele Nebenziele darstellen. In öffentlichen Verwaltungen sind demgegenüber Formalziele und Sachziele gleichmaßen von Bedeutung.

Gegensatz: Sachziel.

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


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