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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Formalziel

Als Formalziele (auch: ökonomische Ziele) bezeichnet man allgemeine (finanz-)wirtschaftliche Ziele eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung.

Formalziele einer öffentlichen Verwaltung können zum Beispiel sein:
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Vermögenserhalt
- Eigenkapitalerhalt
- Kostendeckungsgrad von 100 Prozent
- ausgeglichenes ordentliches Ergebnis

Formalziele eines Unternehmens können zum Beispiel sein:
- Umsatzrentabilität von 5 Prozent
- Marktanteil von 15 Prozent
- Gewinn von 100 Mio. Euro
- Umsatz um 25 Prozent steigern
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Eigenkapitalrentabilität von 12 Prozent

Formalziele dominieren in privatwirtschaftlichen Unternehmen, während Sachziele Nebenziele darstellen. In öffentlichen Verwaltungen sind demgegenüber Formalziele und Sachziele gleichmaßen von Bedeutung. Der Grund hierfür ist, dass öffentliche Verwaltungen gemeinwohlorientierten Charakter haben, während privatwirtschaftliche Unternehmen gewinnorientiert arbeiten. Der gemeinwohlorientierte Charakter öffentlicher Einheiten finden seinen Niederschlag in den Sachzielen.

Gegensatz: Sachziel.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger