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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Formalziel
Als Formalziele bezeichnet man allgemeine wirtschaftliche Ziele eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung.
Formalziele einer öffentlichen Verwaltung sind z.B.:
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Wirtschaftlichkeit
- Vermögenserhaltung
- Kostendeckung
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