Als Formalziele (auch: ökonomische Ziele) bezeichnet man allgemeine (finanz-)wirtschaftliche
Ziele
eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Verwaltung.
Formalziele eines Unternehmens können zum Beispiel sein:
- Umsatzrentabilität von 5 Prozent
- Marktanteil von 15 Prozent
- Gewinn von 100 Mio. Euro
- Umsatz um 25 Prozent steigern
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit/Liquidität
- Eigenkapitalrentabilität von 12 Prozent
Formalziele dominieren in privatwirtschaftlichen Unternehmen, während Sachziele Nebenziele darstellen.
In öffentlichen Verwaltungen sind demgegenüber Formalziele und Sachziele gleichmaßen von Bedeutung. Der Grund hierfür ist,
dass öffentliche Verwaltungen gemeinwohlorientierten Charakter haben, während privatwirtschaftliche Unternehmen gewinnorientiert
arbeiten. Der gemeinwohlorientierte Charakter öffentlicher Einheiten finden seinen Niederschlag in den Sachzielen.