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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fremdbeleg
Fremdbelege sind Belege, die Dritte (z.B. Kunden, Lieferanten) erstellt haben und von außen in die buchführende öffentliche Verwaltung bzw. das buchführende Unternehmen hineinkommen.
Beispiele: Lieferantenrechnung, Beleg einer Banküberweisung.
Gegensatz: Eigenbeleg.
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