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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fremdkapital (FK)

Das Fremdkapital (FK) bezeichnet Schulden gegenüber Dritten. Es wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und dient somit der Finanzierung des Vermögens. Zum Fremdkapital zählen im Kern die Verbindlichkeiten und die Rückstellungen. Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) handelt es sich um Verbindlichkeiten besonderer Art, die jedoch separat von den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.

Bilanz: Fremdkapital

Hinsichtlich der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsfrist wird unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital. Die Gliederung der Fristigkeiten wird häufig wie folgt vorgenommen:
- kurzfristiges Fremdkapital: bis 1 Jahr
- mittelfristiges Fremdkapital: 1-5 Jahre
- langfristiges Fremdkapital: über 5 Jahre

Das mittel- und langfristige Fremdkapital wird manchmal aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst.

Gegensatz: Eigenkapital.

Siehe auch:
- Bewertung von Schulden/Fremdkapital
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Schulden in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 20.3.2011)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger