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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fremdkapital (FK)
Das Fremdkapital (FK) bezeichnet Schulden gegenüber Dritten. Es wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und dient somit der Finanzierung des Vermögens. Zum Fremdkapital zählen primär Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Hinsichtlich der Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsfrist wird unterschieden zwischen kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital. Die Gliederung der Fristigkeiten wird häufig wie folgt vorgenommen:
- kurzfristiges Fremdkapital: bis 1 Jahr
- mittelfristiges Fremdkapital: 1-5 Jahre
- langfristiges Fremdkapital: über 5 Jahre
Das mittel- und langfristige Fremdkapital wird manchmal aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst.
Gegensatz: Eigenkapital.
Siehe auch:
- Bewertung von Schulden/Fremdkapital
Blog-Einträge zum Thema:
- Schulden in der kommunalen Doppik (Blog-Eintrag vom 20.3.2011)
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