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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Funktionenplan (FPl)
Der Funktionenplan (FPl) ist in der
Kameralistik
eine Vorschrift, die regelt, wie
Einnahmen
und
Ausgaben
im
kameralen Haushaltsplan
nach Aufgabenbereichen (
Funktionen
) zu gliedern sind.
Der Funktionenplan hat drei Gliederungsebenen:
Hauptfunktion
,
Oberfunktion
und Funktion.
Im
doppischen
Haushaltsrecht
wird der Funktionenplan durch den
Produktplan
ersetzt.
Beispiel für einen Funktionenplan:
-
Funktionenplan (FPl) des Bundes
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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