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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Funktionenplan (FPl)

Der Funktionenplan (FPl) ist in der Kameralistik eine Vorschrift, die regelt, wie Einnahmen und Ausgaben im kameralen Haushaltsplan nach Aufgabenbereichen (Funktionen) zu gliedern sind.

Der Funktionenplan hat drei Gliederungsebenen: Hauptfunktion, Oberfunktion und Funktion.

Im doppischen Haushaltsrecht wird der Funktionenplan durch den Produktplan ersetzt.

Beispiel für einen Funktionenplan:
- Funktionenplan (FPl) des Bundes


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum