Bei einer Garantie handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich eine
Gebietskörperschaft oder eine ihrer
Auslagerungen (Garantiegeber) verpflichtet, für
Risiken des Garantienehmers (z.B. eines ortsansässigen Unternehmens) einzustehen, d.h. insbesondere zukünftige, ungewisse Schäden ganz oder teilweise zu übernehmen. Garantien sind zu den
Eventualverbindlichkeiten zu zählen.