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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Garantie

Bei einer Garantie handelt es sich um einen Vertrag, in dem sich eine Gebietskörperschaft oder eine ihrer Auslagerungen (Garantiegeber) verpflichtet, für Risiken des Garantienehmers (z.B. eines ortsansässigen Unternehmens) einzustehen, d.h. insbesondere zukünftige, ungewisse Schäden ganz oder teilweise zu übernehmen. Garantien sind zu den Eventualverbindlichkeiten zu zählen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger