Unter Geheimfonds (auch: geheime Fonds) verstand man früher Fonds im
Staatshaushalt,
deren Mittelverwendung geheim gehalten werden sollte. Bei Geheimfonds bestand keine Pflicht über
die
Bewirtschaftung der
finanziellen Mittel
gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen.