Einschränkend ist allerdings zu erwähnen, dass auch in
kameralen Haushalten teilweise Positionen wie
Abschreibungen erfasst werden, z.B. bei den
kostenrechnenden Einrichtungen. Diese Positionen stehen dann als Ausgabe im
Verwaltungshaushalt. Sie werden allerdings ebenfalls im Verwaltungshaushalt
als Einnahme gegengebucht und damit neutralisiert.