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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeinde

Der Gemeindebegriff wird i.d.R. staatsrechtlich interpretiert. In diesem Sinne sind große kreisfreie Städte wie Köln in Nordrhein-Westfalen oder München in Bayern mit jeweils rund einer Million Einwohnern genauso Gemeinden, wie eine kleine verbandsangehörige oder verbandsfreie kreisangehörige Gemeinde, z.B. die kleine verbandsfreie kreisangehörige Gemeinde Reußenköge in Schleswig-Holstein mit nicht einmal 500 Einwohnern.

Einige Gemeinden werden als Stadt bezeichnet. Der Status "Stadt" hängt dabei einzig von der Verleihung des Stadtrechts ab. Das heißt, dass es durchaus Gemeinden, denen kein Stadtrecht verliehen wurde, gibt, die wesentlich einwohnerkräftiger sind als Städte, denen dieses Recht verliehen wurde.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum