Der Gemeindebegriff wird i.d.R. staatsrechtlich interpretiert und bezeichnen die unterste
Verwaltungs- und Gebietskörperschaftsebene im Staat. In diesem Sinne sind große
kreisfreie Städte wie z.B. Köln in Nordrhein-Westfalen oder München in Bayern genauso
Gemeinden, wie eine kleine verbandsangehörige oder
verbandsfreie
kreisangehörige Gemeinde, z.B. die kleine verbandsfreie kreisangehörige
Gemeinde Reußenköge in Schleswig-Holstein mit nicht einmal 500 Einwohnern.
Einige Gemeinden werden auch als Stadt bezeichnet. Der Status "Stadt" hängt dabei einzig
von der Verleihung des Stadtrechts ab. In der Tendenz haben das Stadtrecht v.a. diejenigen Gemeinden,
die im jeweiligen Bundesland zu den einwohnerstärkeren Gemeinden zählen. Gleichwohl gibt
es umgekehrt durchaus Gemeinden, denen zwar kein Stadtrecht verliehen wurde, die aber wesentlich
einwohnerkräftiger sind als Städte, denen dieses Recht verliehen wurde.
Der Begriff der Gemeinden wird v.a. im Kontext der 13 Flächenländer genutzt. Im weiteren Sinne können aber auch die Stadtstaaten
(Land Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg) als Gemeinden bezeichnet werden. Die Freie Hansestadt Bremen
stellt hierbei jedoch einen Sonderfall dar, da dieser Stadtstaat aus zwei Gemeinden (Bremen und Bremerhaven) besteht.
Gemeinden können nach ihrer Einwohnergrößenklasse z.B. in
Landgemeinden (bis 4.999 Einwohner),
Kleinstädte (5.000 bis 19.999 Einwohner),
Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und
Großstädte (mindestens 100.000 Einwohner) klassifiziert werden.