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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (auch: Einkommensteueranteil) wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden (inkl. Stadtstaaten) zusteht.

Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus der Abgeltungsteuer im jeweiligen Bundesland. Der Rest des Aufkommens fließt jeweils hälftig Bund und Ländern zu.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger