|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Unter dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden,
der den Städten und Gemeinden zusteht.
Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter
Einkommensteuer, sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen
Bundesland (nach Zerlegung).
Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
|
|