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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Unter dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird derjenige Anteil am Einkommensteueraufkommen verstanden, der den Städten und Gemeinden zusteht.

Derzeit erhalten die Städte und Gemeinden 15% des Aufkommens an Lohn- und an veranlagter Einkommensteuer, sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag im jeweiligen Bundesland (nach Zerlegung).

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum