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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Unter dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (auch kurz: Umsatzsteueranteil) wird der Anteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz (Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer) verstanden, der den Städten und Gemeinden (inkl. Stadtstaaten) zusteht.

Die Städte und Gemeinden erhalten einen Anteil von rund zwei Prozent des Umsatzsteueraufkommens. Der Rest fließt anteilig dem Bund (etwa 53 Prozent) und den Ländern (ca. 45 Prozent) zu.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger