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Gemeindegliedervermögen
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gemeindegliedervermögen
Gemeindegliedervermögen ist
Vermögen im Eigentum einer Gemeinde, dessen
Erträge nicht der Gemeinde, sondern sonstigen Personen bzw. Organisationen zustehen.
Das Gemeindegliedervermögen ist Teil des kommunalen
Sondervermögens.
Eine Umwandlung von Gemeindegliedervermögen in Privatvermögen der Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig.
Gemeindegliedervermögen kann jedoch in freies Gemeindevermögen umgewandelt werden, wenn die Umwandlung
aus Gemeinwohlsicht geboten erscheint. Den Betroffenen ist in diesem Fall eine angemessene Entschädigung zu gewähren.
Eine Umwandlung von Gemeindevermögen in Gemeindegliedervermögen ist unzulässig.
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