Die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) ist eine i.d.R. vom Innenministerium (meist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium) des jeweiligen Flächenlandes erlassene Verordnung, die das
Kassenwesen der Kommunen in diesem Flächenland regelt. Die Gemeindekassenverordnung bildet den Kern des kommunalen
Kassenrechts im jeweiligen Bundesland.
Ungeachtet der Bezeichnung als
Gemeindekassenverordnung hat die Verordnung nicht nur für kreisfreie und kreisangehörige Städte/Gemeinden, sondern auch für die Landkreise und sonstigen
Gemeindeverbände Gültigkeit. Eine entsprechende Regelung findet sich für Landkreise z.B. i.d.R. in der Landkreisordnung/Kommunalverfassung des Flächenlandes.
Je nach Bundesland kann die konkrete Bezeichnung der Verordnung leicht variieren. So fasst z.B. das Land Niedersachsen die
Gemeindehaushaltsverordnung und die Gemeindekassenverordnung in einer Verordnung zusammen und bezeichnet sie als Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO). Einen ähnlichen Ansatz hat Brandenburg gewählt und bezeichnet die Verordnung als Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV).