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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindesteuern

Als Gemeindesteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, deren Steueraufkommen ausschließlich den Gemeinden zufließt.

Zu den Gemeindesteuern zählen die Gewerbesteuer (wobei hier die Gewerbesteuerumlage abzuführen ist), die Grundsteuer (A und B) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandssteuern (z.B. Jagdsteuer, Zweitwohnungsteuer).

Die Festsetzung der Steuersätze erfolgt mittels einer Satzung.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum