Kontakt
|
Suche
|
Sitemap
» Lexikon
» Fachbegriffe von A-Z
» Suchen
» Mithelfen
NEWSLETTER
Der Newsletter informiert
Sie über aktuelle Artikel.
»
anmelden
»
abmelden
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Gemeindesteuern
Als Gemeindesteuern werden diejenigen
Steuern
bezeichnet, deren Steueraufkommen ausschließlich den Gemeinden zufließt.
Zu den Gemeindesteuern zählen die
Gewerbesteuer
(wobei hier die
Gewerbesteuerumlage
abzuführen ist), die
Grundsteuer
(A und B) sowie die örtlichen
Verbrauch-
und Aufwandssteuern (z.B.
Jagdsteuer
,
Zweitwohnungsteuer
).
Die Festsetzung der Steuersätze erfolgt mittels einer Satzung.
Siehe hierzu auch:
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
-
Linksammlung zu kommunalen Satzungen (insb. Hundesteuersatzungen, Jagdsteuersatzungen, Vergnügungsteuersatzungen, Zweitwohnungsteuersatzungen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
Impressum