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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gemeindeverbände
Zu den Gemeindeverbänden werden im Rahmen der
Finanzstatistik in der Regel nachfolgende Einheiten gezählt:
- die Landkreise,
- die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe,
- der Bezirksverband Pfalz,
- die Landeswohlfahrtsverbände Hessen, Baden und Württemberg-Hohenzollern,
- der Kommunale Sozialverband Sachsen,
- der Regionalverband Ruhrgebiet,
- die Regionalverbände in Baden-Württemberg,
- die Bezirke in Bayern,
- die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz,
- die Samtgemeinden in Niedersachsen,
- die Ämter in Schleswig-Holstein,
- die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt,
- die Verwaltungsverbände in Sachsen und
- die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.
Die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern werden hingegen zu den
Zweckverbänden gezählt.
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