Als Gemeindeverschuldung bezeichnet man den Gesamtbetrag der
Verschuldung der
Städte/Gemeinden der Flächenländer (ohne
Gemeindeverbände). Die Gemeindeverschuldung kann entweder in der Kernverwaltung oder in (bestimmten)
Auslagerungen verortet sein.
Finanzstatistisch (noch) nicht nachgewiesen werden v.a.
doppische Schuldenarten (insb.
Rückstellungen). Aufgrund dessen, dass der größte Teil der Städte und Gemeinden die Doppik einführt bzw. einführen wird, besteht jedoch perspektivisch die Möglichkeit, dass zumindest in einigen Ländern (z.B. Hessen, Niedersachsen) doppische Schuldenstände von den Statistischen Landesämtern ausgewiesen werden. Bereits heute sind doppische
Schuldenstände einiger Städte und Gemeinden in deren
Eröffnungsbilanzen bzw.
Jahresabschlüssen einsehbar (Gemeindeverschuldung der Kernverwaltung). In einigen Fällen sind auch bereits
Gesamt-/Konzernabschlüsse verfügbar, in denen die Gemeindeverschuldung von Kernverwaltung und Auslagerungen
konsolidiert ausgewiesen werden.