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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeinschaftsteuer, heimliche

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Gleichwohl hat die deutsche Gewerbesteuer den Charakter einer heimlichen Gemeinschaftsteuer. Der Zusatz "heimlich" ist deshalb angebracht, weil das Steueraufkommen nur partiell den Gemeinden und damit der kommunalen Ebene zugutekommt. Ein bedeutender Teil wird via Gewerbesteuerumlage an die Staatsebene (d.h. Bund und Länder) abgeführt.

Es handelt sich bei der Gewerbesteuer regelmäßig (in einzelnen Gemeinden kann z.B. die quantitative Bedeutung des Einkommensteueranteils höher sein; bei der Einkommensteuer handelt es sich nicht um eine eigene, originäre und mit Hebesatzrecht oder Zuschlagsrecht ausgestattete Kommunalsteuer) um die aufkommensstärkste Kommunalsteuer. Allerdings werden Bund und Länder über die Gewerbesteuerumlage in merklichem Umfang an der Gewerbesteuer bzw. an dem Aufkommen beteiligt. Daher kommt das Aufkommen aus dieser Steuer auch ihnen zugute (Charaktereigenschaften der Gemeinschaftsteuer). Bei den Gemeinden verbleibt lediglich ein Nettoaufkommen (Bruttoaufkommen abzüglich der Gewerbesteuerumlage).

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz



Weitere Informationen:
» Artikel 28 Grundgesetz (GG)
» Gewerbesteuergesetz (GewStG)
» Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger