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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gemeinschaftsteuern
Als Gemeinschaftsteuern bezeichnet man diejenigen
Steuerarten, deren Steueraufkommen gemäß Art. 106 Abs. 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zusteht. Gemeinschaftsteuern
sind die
Einkommensteuer, die
Umsatzsteuer und die
Körperschaftsteuer.

Weitere Informationen:
» Art. 106 Grundgesetz
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