Der Begriff der Gemeinwirtschaft im engeren Sinne bezeichnet die Gesamtheit derjenigen wirtschaftlichen Organisationen, die nicht das
Ziel der
Gewinn- oder
Vermögensmaximierung, sondern das Ziel der Mehrung des Wohl eines Gemeinwesens (z.B. Wohl der Mitglieder der Organisation, Wohl der Allgemeinheit) verfolgen und darüber hinaus nicht Teil der
öffentlichen Wirtschaft sind. Gemeinwirtschaftliche Organisationen sind in ihrer Zielstruktur eher
sachziel- als
formalzielorientiert.
Unter die gemeinwirtschaftlichen Organisationen im engeren Sinne fallen z.B.:
- Genossenschaften
- Gewerkschaften
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Parteien und Wählervereinigungen
- Sonstige gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, karitative Einrichtungen)
Unter die Gemeinwirtschaft im weiteren Sinne fallen ferner zusätzlich die Einheiten der öffentlichen Wirtschaft. Diese verfolgen ebenso das Ziel der Gemeinwohlmehrung.