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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeinwirtschaft

Der Begriff der Gemeinwirtschaft im engeren Sinne bezeichnet die Gesamtheit derjenigen wirtschaftlichen Organisationen, die nicht das Ziel der Gewinn- oder Vermögensmaximierung, sondern das Ziel der Mehrung des Wohl eines Gemeinwesens (z.B. Wohl der Mitglieder der Organisation, Wohl der Allgemeinheit) verfolgen und darüber hinaus nicht Teil der öffentlichen Wirtschaft sind. Gemeinwirtschaftliche Organisationen sind in ihrer Zielstruktur eher sachziel- als formalzielorientiert.

Unter die gemeinwirtschaftlichen Organisationen im engeren Sinne fallen z.B.:
- Genossenschaften
- Gewerkschaften
- Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Parteien und Wählervereinigungen
- Sonstige gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, karitative Einrichtungen)

Unter die Gemeinwirtschaft im weiteren Sinne fallen ferner zusätzlich die Einheiten der öffentlichen Wirtschaft. Diese verfolgen ebenso das Ziel der Gemeinwohlmehrung.

Zur Gemeinwirtschaft im weiteren Sinne zählen neben den zuvor genannten Organisationen v.a.:
- Verwaltungen öffentlicher Gebietskörperschaften
- Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs)
- Gesetzliche Sozialversicherungsträger

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger