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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs, AGs) zusammen. Der Gesamtabschluss wird stets für ein Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr aufgestellt. Hinsichtlich der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Auslagerungen ist zu unterscheiden zwischen verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Das Verfahren der Erstellung des Gesamtabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet. Die Kernverwaltung und die verbundenen Unternehmen werden per Vollkonsolidierung, die assoziierten Unternehmen per Eigenkapitalmethode und die Gemeinschaftsunternehmen - je nach Bundesland - per Quotenkonsolidierung oder Eigenkapitalmethode in den Gesamtabschluss einbezogen. Im Kontext der Vollkonsolidierung wird ferner differenziert zwischen der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung und der Aufwands- und Ertragskonsolidierung.

Prozess der Gesamtabschluss-Erstellung

Der Gesamtabschluss ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern (Konzern Gebietskörperschaft). Der Gesamtabschluss soll somit insb. einen verbesserten Überblick über die Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft geben und damit zugleich die Beteiligungs-/Konzernsteuerung verbessern. Der Gesamtabschluss dient Rechnungslegungszwecken.

Der Gesamtabschluss hat i.d.R. drei Hauptbestandteile:
- Gesamtbilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtanhang

In einigen Bundesländern zählt zusätzlich die Gesamtfinanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des Gesamtabschlusses. Falls keine Gesamtfinanzrechnung in der Struktur der Finanzrechnung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung zu erstellen ist, ist eine Kapitalflussrechnung aufzustellen.

Ergänzend zum Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht zu erstellen. Die Informationen aus dem Gesamtabschluss werden ferner ergänzt durch die im Beteiligungsbericht dargestellten Informationen. Der Gesamtabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der jeweiligen Kernverwaltung zu erstellen.

Der Gesamtabschluss in der Doppik

Hintergrund für die Notwendigkeit der Erstellung eines Gesamtabschlusses ist, dass viele öffentliche Gebietskörperschaften in der Vergangenheit umfangreiche Teile ihrer öffentlichen Leistungserstellung in Form öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aus dem Kernhaushalt ausgelagert werden. Der doppische Haushaltsplan und der doppische Jahresabschluss für die Kernverwaltung zeigen folglich nur einen Ausschnitt der finanziellen Situation der Gebietskörperschaft - nämlich nur die Lage der Kernverwaltung. Die der Gebietskörperschaft finanzwirtschaftlich zuzurechnenden, ausgelagerten Einrichtungen und Unternehmen bleiben außen vor. Der Gesamtabschluss schafft Abhilfe zur Lösung dieses Problems. So wird z.B. das in der Vergangenheit (und hier insb. im kameralen System) mancherorts vollzogene "Verstecken" unliebsamer Schulden in Auslagerungen beendet, da der Gesamtabschluss diese "versteckten" Schulden wieder vollumfänglich sichtbar macht. Die Transparenz der finanziellen Situation wird damit für Bürger, Verwaltung, Mandatsträger etc. erhöht.

Eine besonders bedeutsame Komponente des Gesamtabschlusses ist die Gesamtergebnisrechnung. Hintergrund ist das ethische Leitbild der Generationengerechtigkeit, das fordert, dass das Ressourcenaufkommen einer Periode mindestens ausreichen muss, um den Ressourcenverbrauch derselben Periode zu decken. Die Gesamtergebnisrechnung stellt das gesamte Ressourcenaufkommen des Konzerns Gebietskörperschaft (= Erträge) dem gesamten Ressourcenverbrauch des Konzerns Gebietskörperschaft (= Aufwendungen) gegenüber. Es gilt demnach, dass im Konzern Gebietskörperschaft immer dann auf Kosten künftiger Generationen gelebt worden ist, wenn die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Erträge nicht ausreichen, um die ausgewiesenen Aufwendungen zu decken. Teilweise wird in diesem Kontext auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen abgespielt, um außerordentliche Vorgänge (z.B. Vermögensverkauf über/unter Buchwert) heraus zu rechnen. Hierdurch wird die Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit weniger manipulationsanfällig.

Das erste Bundesland, das einen Gesamtabschluss vorgelegt hat, war zum Geschäftsjahr 2007 die Freie und Hansestadt Hamburg. Als erstes Flächenland hat das Land Hessen zum Geschäftsjahr 2009 einen Gesamtabschluss vorgelegt. Auf kommunaler Ebene nehmen v.a. die hessische Stadt Dreieich (Gesamtabschluss 2006) und die niedersächsische Stadt Salzgitter (Pilot-Gesamtabschluss 2008) eine Pionierrolle ein. Unter den Großstädten kommt der Stadt Frankfurt am Main (Hessen) eine Vorreiterrolle zu. Die Stadt Frankfurt am Main legte zum Geschäftsjahr 2009 einen ersten konsolidierten Gesamtabschluss vor.

Für die kommunale Ebene ist generell anzumerken, dass die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses für den Konzern Kommune i.d.R. länger laufen als die Übergangsfristen zur Aufstellung des ersten doppischen Haushaltsplans/Jahresabschlusses für die Kernverwaltung. Dies hat zur Folge, dass viele Kommunen zwar bereits doppische Haushaltspläne und ggf. auch bereits doppische Jahresabschlüsse vorgelegt haben, aber noch keinen Gesamtabschluss präsentiert haben.

Siehe hierzu auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Links zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu doppischen Jahresabschlüssen (Länder, Kommunen)
- Links zu Beteiligungsberichten (Bund, Länder, Kommunen)
- Links zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Links zu Beteiligungsrichtlinien & Public Corporate Governance Kodizes (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger