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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss (auch: Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst die Bilanzen, Ergebnisrechnungen und Anhänge einer öffentlichen Gebietskörperschaft, sowie der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Betriebe, zusammen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben zählen Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Unternehmen, auf die die betrachtete Gebietskörperschaft einen beherrschenden Einfluss hat.

Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen so darzustellen, als seien sie ein einziges großes Unternehmen (Konzern).

Das Verfahren der Erstellung des Gesamtabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.

Der Gesamtabschluss hat in den meisten Bundesländern drei Hauptbestandteile:
- Gesamtbilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtanhang

In einigen Bundesländern zählt zusätzlich die Gesamtfinanzrechnung zu den wesentlichen Bestandteilen des Gesamtabschlusses.

Der Gesamtabschluss ist zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der jeweiligen Kernverwaltung zu erstellen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum