Eine Gesamtabschlussrichtlinie (auch: Konzernabschlussrichtlinie) ist eine von einer
Gebietskörperschaft erstellte interne Richtlinie, die grundsätzliche Anweisungen zur Aufstellung des
Gesamtabschlusses in dieser Gebietskörperschaft enthält. Die Gesamtabschlussrichtlinie entfaltet ihre Bindungswirkung hierbei auf den gesamten
"Konzern Gebietskörperschaft", d.h. Kernverwaltung zuzüglich
Auslagerungen.
Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist es sicherzustellen, dass bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses die
Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) beachtet werden. Ferner dient die Gesamtabschlussrichtlinie dazu, die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten entsprechend zu berücksichtigen.