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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtanlagenübersicht

Unter der Gesamtanlagenübersicht (auch: Gesamtanlagenspiegel) versteht man eine Anlage zum Gesamtabschluss, in welcher das Anlagevermögen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Konzerneinheiten (Gebietskörperschaft und Auslagerungen) abgebildet wird.

In der Gesamtanlagenübersicht werden i.d.R. der Stand einzelner Positionen des Anlagevermögens zu Beginn und zum Ende des Rechnungsjahres sowie die Zuschreibungen, Abschreibungen, Zugänge und Abgänge ausgewiesen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger