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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtaufwendungen

Im doppischen Haushaltsplan bestimmen sich die (geplanten) Gesamtaufwendungen über die Summe aller im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen.

Im doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung errechnen sich die (realisierten) Gesamtaufwendungen entsprechend über die Summe aller in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen.

Im Kontext des Gesamt-/Konzernabschlusses bezeichnen die Gesamtaufwendungen den Gesamtbetrag der in der Gesamt-/Konzernergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen des Konzerns Gebietskörperschaft.

Gegensatz: Gesamterträge.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger