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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtauszahlungen

Im doppischen Haushaltsplan bestimmen sich die (geplanten) Gesamtauszahlungen über die Summe aller im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen.

Im doppischen Jahresabschluss errechnen sich die (realisierten) Gesamtauszahlungen entsprechend über die Summe aller in der Finanzrechnung ausgewiesenen Auszahlungen.

Gegensatz: Gesamteinzahlungen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum