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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtbedeckungsgrundsatz

Als Gesamtbedeckungsgrundsatz bezeichnet man in Österreich einen Voranschlagsgrundsatz, gemäß dem alle generierten Einzahlungen zur Deckung aller Auszahlungen dienen. Eine Einzahlung, deren Verausgabung an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist, ist nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig (sog. zweckgebundene Gebarung).

Das begriffliche Pendant zum Gesamtbedeckungsgrundsatz in Deutschland heißt Gesamtdeckungsprinzip/Nonaffektationsprinzip.

Siehe auch:
- Linksammlung zum österreichischen Bundeshaushaltsrecht
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zu weiteren Haushalten (u.a. Landes- und Kommunalhaushalte aus Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger