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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtdeckungsprinzip

Das Gesamtdeckungsprinzip (auch: Nonaffektationsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass alle Einnahmen der Deckung aller Ausgaben dienen. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip ist also eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen an spezielle zu leistende Ausgaben nicht gestattet.

Das Gesamtdeckungsprinzip gilt analog für die Doppik. Entsprechend dienen in der Doppik alle Erträge zur Deckung aller Aufwendungen sowie sämtliche Einzahlungen zur Deckung der gesamten Auszahlungen.

In der Praxis gibt es allerdings auch immer wieder Ausnahmen vom Gesamtdeckungsprinzip. Typische Beispiele sind Spenden und Schenkungen, die zweckgebunden vereinnahmt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum