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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamteinnahmen

Die (geplanten) Gesamteinnahmen errechnen sich im kameralen Haushaltsplan über die Summe der dort veranschlagten Einnahmen.

In der kameralen Jahresrechnung bestimmen sich die (realisierten) Gesamteinnahmen über die Summe der dort ausgewiesenen Einnahmen.

Gegensatz: Gesamtausgaben.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum