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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamteinnahmen

Die (geplanten) Gesamteinnahmen errechnen sich im kameralen Haushaltsplan über die Summe der dort veranschlagten Einnahmen.

In der kameralen Jahresrechnung bestimmen sich die (realisierten) Gesamteinnahmen über die Summe der dort ausgewiesenen Einnahmen.

Gegensatz: Gesamtausgaben.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger