Unter dem Gesamtergebnishaushalt (oder kurz: Ergebnishaushalt) versteht man in der Doppik den für die
Gesamtverwaltung aufgestellten Ergebnishaushalt. Der Gesamtergebnishaushalt
ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet
die Zusammenführung aller Erträge und Aufwendungen aus den Teilergebnishaushalten ab.
Der Begriff Gesamtergebnishaushalt (bzw. Ergebnishaushalt) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich.
Andere Bundesländer sprechen vom Gesamtergebnisplan (oder kurz: Ergebnisplan).