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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtfinanzhaushalt

Unter dem Gesamtfinanzhaushalt (oder kurz: Finanzhaushalt) versteht man in der Doppik den für die Gesamtverwaltung aufgestellten Finanzhaushalt. Der Gesamtfinanzhaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet die Zusammenführung aller Ein- und Auszahlungen aus den Teilfinanzhaushalten ab.

Der Begriff Gesamtfinanzhaushalt (bzw. Finanzhaushalt) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich. Andere Bundesländer sprechen vom Gesamtfinanzplan (oder kurz: Finanzplan).

Siehe hierzu auch:
- Finanzhaushalt (doppisch)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum