Unter dem Gesamtfinanzhaushalt (oder kurz: Finanzhaushalt) versteht man in der Doppik den für die
Gesamtverwaltung aufgestellten Finanzhaushalt. Der Gesamtfinanzhaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet
die Zusammenführung aller Ein- und Auszahlungen aus den Teilfinanzhaushalten ab.
Der Begriff Gesamtfinanzhaushalt (bzw. Finanzhaushalt) ist nicht in allen Bundesländern gebräuchlich.
Andere Bundesländer sprechen vom Gesamtfinanzplan (oder kurz: Finanzplan).